Rechtliches
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Allgemeines
Waffenrecht
Zusammenfassung für den Erwerb und Besitz einer Gas- & Signalwaffe
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Verwendung nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt
- Transport der Waffe nur in einem verschlossenen Behältnis; Munition seperat
- zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit ist ein kleiner Waffenschein erforderlich
(erhältlich auf dem Landratsamt)
Zusammenfassung für den Erwerb und Besitz einer Luftdruckwaffe
- max. Schusskraft: 7,5 Joule (Kennzeichnung )
- Erwerb der Waffe ab Vollendung des 18. Lebensjahres
- Verwendung nur auf eigenem Grundstück
- Transport nur in verschlossenem Behältnis
Definition “verschlossen”
Ein verschlossenes Behältnis ist, wenn sein Inhalt durch ein Schloss,
eine sonstige technische Schließeinrichtung oder auf andere Weise
z.B. durch festes verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff
von außen besonders gesichert ist.
Zusammenfassung für den Erwerb und Besitz eines Messers/Schlagstocks
- Führen von Einhand-Klappmessern nur in verschlossenem Behältnis
- Führen von Messern mit feststehender Klinge ab 12cm verboten
- Führen der Messer oder des Teleskopschlagstockes nur mit berechtigtem Interesse:
z.B.: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder allg. annerkannter Zweck
kein berechtigtes Interesse: als Verteidigungsmittel